Etwa am 08.03.2022 legte der Beschuldigte in den Briefkasten der Zivilund Strafklägerin ein handgeschriebenes Schreiben mit dem Inhalt "B._____ VERSCHWINDE / KESP". Am 08.03.2022 um 02:13 Uhr schrieb der Beschuldigte der Zivil- und Strafklägerin ein E-Mail mit dem Betreff "Anwesenheit" und folgendem Inhalt: "Deine Anwesenheit an der R-Strasse ist nicht erwünscht sie passen besser nach Zürich treffen sie die nötigen Vorkehrungen und verschwinden." ...