Ebenfalls am 06.03.2022 schrieb der Beschuldigte ein E-Mail an F._____ (Vorgesetzte der Zivil- und Strafklägerin) mit dem Betreff "Frau B._____" und dem Inhalt: "Ihre Mitarbeiterin Frau B._____ (unsere Nachbarin) in Q._____ Hat sich folgendes geleistet am 16 Januar 2022 Da ich und meine Frau Differenzen hatten Schaltete sie wie bei der Kesp üblich die ganze Maschinerie ein. Inder folge landete ich im Gefängnis Hausdurchsuchung Strafanzeigen Anwälte Scheidung. Diese Mitarbeiterin hat selber mit Ihrem farbigen Mann Differenzen. Entfernen sie dieselbe aus der Front Sie ist arrogant dumm vergesslich und voreingenommen" ...