Ebenfalls im Januar 2022 behauptete der Beschuldigte gegenüber dem Ehemann der Zivil- und Strafklägerin, dass die Zivil- und Strafklägerin seiner Ehefrau bereits vor Jahren zur Scheidung geraten haben. Wie nachfolgend dargelegt, bedrängte der Beschuldigte die Zivil- und Strafklägerin im weiteren Verlauf immer stärker und machte sie für seine (ehelichen) Probleme verantwortlich. Am 15.02.2022 hinterliess der Beschuldigte der Zivil- und Strafklägerin folgende Sprachnachricht: "Ja hoi B._____. Da ist der A._____." ... "Du weisst gar nicht, was du angestellt hast." ... "Auch wenn du mir und -3-