Am Folgetag reiste der Beschuldigte aufgebracht nach Sizilien ab, wobei er diverse Vorwürfe gegen seine Familie erhob. Hintergrund war, dass es zu grossen Spannungen zwischen dem Beschuldigten und seiner Familie gekommen war. Am ca. 20.01.2022 meldete sich der Beschuldigte bei der Zivil- und Strafklägerin und machte sie dafür verantwortlich, dass er in der D._____ nicht mit seiner dort stationär untergebrachten Ehefrau verbunden werde bzw. dass diese nicht mit ihm spreche.