Die Zivil- und Strafklägerin war zum Tatzeitpunkt die Nachbarin des Beschuldigten und seiner damaligen Ehefrau C._____. Am 16.01.2022 traf die Zivil- und Strafklägerin C._____ am Aare-Ufer in Q._____ an. Da C._____ nach einer verbalen Auseinandersetzung mit dem Beschuldigten in mutmasslich suizidaler Absicht Medikamente eingenommen hatte, wurde der Rettungsdienst alarmiert. C._____ wurde aufgrund ihres Zustandes in die psychiatrische Einrichtung der D._____ eingewiesen. Am Folgetag reiste der Beschuldigte aufgebracht nach Sizilien ab, wobei er diverse Vorwürfe gegen seine Familie erhob.