9.2. Der Beschuldigte wird verpflichtet, I._____ für das erstinstanzliche Verfahren eine Parteientschädigung von Fr. 2'000.00 zu bezahlen. 9.3. Der Beschuldigte wird verpflichtet, J._____ für das erstinstanzliche Verfahren eine Parteientschädigung von Fr. 2'947.95 zu bezahlen. 9.4. Der Beschuldigte wird verpflichtet, BB._____ für das erstinstanzliche Verfahren eine Parteientschädigung von Fr. 5'522.10 zu bezahlen. 9.5. Der Beschuldigte wird verpflichtet, K._____ für das erstinstanzliche Verfahren eine Parteientschädigung von Fr. 2'000.00 zu bezahlen. - 57 - Zustellung an: […]