6.15. Der Beschuldigte wird verpflichtet, BL._____ Fr. 41'000.00 zu bezahlen. 6.16. [in Rechtskraft erwachsen] Die Zivilklage von BE._____ wird auf den Zivilweg verwiesen. 6.17. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der M._____ GmbH Fr. 32'000.00 zu bezahlen. 7. 7.1. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 6'000.00 werden dem Beschuldigten auferlegt. 7.2. Die Obergerichtskasse wird angewiesen, dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten für das Berufungsverfahren eine Entschädigung von Fr. 8'500.00 auszurichten. Diese Entschädigung wird vom Beschuldigten zurückgefordert, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.