Der Beschuldigte wurde erstinstanzlich vom Tatvorwurf der Gläubigerbevorzugung, einzelnen Tatvorwürfen der Veruntreuung sowie jenem des Betruges freigesprochen. Da die jeweiligen Tatvorwürfe jedoch allesamt das Handeln des Beschuldigten als Geschäftsführer und Verwaltungsrat der D._____ AG betreffen, somit in zeitlicher und sachlicher Hinsicht in einem engen Zusammenhang standen und folglich sämtliche Ermittlungshandlungen zur Abklärung des Sachverhalts notwendig waren, hat die Vorinstanz dem Beschuldigten zurecht die gesamten Verfahrenskosten im Umfang von Fr. 22'805.00 auferlegt.