zielgerichtet und effizient erbringen kann (Urteil des Bundesgerichts 6B_824/2016 vom 10. April 2017 E. 18.3.1 mit Hinweisen). Auf die anlässlich der Berufungsverhandlung eingereichte Kostennote des amtlichen Verteidigers kann nur teilweise abgestellt werden. Der geltend gemachte Aufwand von insgesamt 50.4 Stunden erweist sich, wie nachfolgend aufgezeigt wird, als überhöht und ist entsprechend zu kürzen.