10. Beschlagnahmungen und Ersatzforderung 10.1. Im Laufe des Untersuchungsverfahrens wurden Fr. 5'140.00 auf einem Bankkonto bei der BA._____ AG, lautend auf die D._____ AG, beschlagnahmt. Ist die Beschlagnahme eines Vermögenswerts nicht vorher aufgehoben worden, so ist über seine Rückgabe an die berechtigte Person, seine Verwendung zur Kostendeckung oder über seine Einziehung im Endentscheid zu befinden (Art. 267 Abs. 3 StPO).