unerhebliche Bedenken an seiner Legalbewährung. Auch wenn sich seine persönlichen Verhältnisse stabilisiert haben, nachdem er und seine Frau wieder im gleichen Haushalt leben und ein zweites Kind auf die Welt gekommen ist, so muss sich erst noch weisen, ob dies auch geeignet sind, ihn vor erneuter Delinquenz abzuhalten, zumal seine berufliche Situation nicht nachhaltig gesichert erscheint. Vor allem aber hat sich der Beschuldigte nur teilweise als einsichtig und reuig gezeigt.