Vermögensdelikten ein gewisser sachlicher Zusammenhang besteht, weshalb der Gesamtschuldanteil der Veruntreuungen geringer zu veranschlagen ist. Andererseits ist im Rahmen der Asperation zu beachten, dass es zu einer Vielzahl von insgesamt 15 Veruntreuungen gekommen ist, was eine nicht unerhebliche kriminelle Energie des Beschuldigten offenbart. Insgesamt erscheint eine Erhöhung aufgrund der Veruntreuungen um 24 Monate auf 45 Monate Freiheitsstrafe als angemessen. - 43 - 8.6.2.3. In Bezug auf die Betrüge ergibt sich Folgendes: