ist daher im Rahmen der Verschuldensbestimmung ebenfalls ein entsprechendes Gewicht beizumessen. Im Jahr 2019 betrug das durchschnittlich verfügbare Einkommen der Privathaushalte Fr. 6'609.00 pro Monat (vgl. Medienmitteilung des Bundesamtes für Statistik vom 23. November 2021). Der Beschuldigte hat entsprechend selbst im geringfügigsten Fall mehr als das Doppelte, im schwerwiegendsten Fall mehr als das Siebenfache des durchschnittlich verfügbaren Monatseinkommens eines ganzen Privathaushalts veruntreut.