Der Beschuldigte hat in insgesamt 15 Fällen Vermögenswerte oder Fahrzeuge veruntreut, welche ihm bzw. der D._____ AG aufgrund eines Kommissionsverhältnisses oder eines Leasingvertrages anvertraut waren. Das Vertrauensverhältnis gründete damit in beiden Fallgruppen auf einem rein obligatorischen Anspruch im Kontext einer geschäftlichen Beziehung, was unter Verschuldensgesichtspunkten weniger stark ins Gewicht fällt, als wenn eine persönliche Beziehung zu den Geschädigten bestanden hätte.