Indem er erst im November 2019 den Richter benachrichtigt hat sowie durch weitere unhaltbare Geschäftsentscheide (Kauf eines Ferrari Superfast, Aufnahme von Darlehen zu geradezu wucherischen Zinsen) hat er die bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung seines Unternehmens weiter verschlimmert. Im Konkurs der D._____ AG blieben Forderungen in Betrag von rund Fr. 600'000.00 ungedeckt (BO 2.4.1 act. 7 ff.). Unter Berücksichtigung des grossen Spektrums möglicher Deliktsbeträge ist von einem vergleichsweise schwerwiegenden Taterfolg auszugehen.