für das Jahr 2019 wurde bereits keine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Buchhaltung mehr geführt. Dennoch hat der Beschuldigte mit der D._____ AG weiter am Wirtschaftsverkehr teilgenommen und sich selbst angesichts der aufkommenden Zahlungsschwierigkeiten nicht um ein klares Bild der Finanzlage gekümmert. Indem er erst im November 2019 den Richter benachrichtigt hat sowie durch weitere unhaltbare Geschäftsentscheide (Kauf eines Ferrari Superfast, Aufnahme von Darlehen zu geradezu wucherischen Zinsen) hat er die bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung seines Unternehmens weiter verschlimmert.