7.2.2. In tatsächlicher Hinsicht ist erstellt sowie unbestritten, dass die D._____ AG und die F._____ AG am 14. August 2019 einen Leasingvertrag über einen Range Rover der Marke Land Rover geschlossen haben (BO 4.1.6 act. 30; BO 4.1.6 act. 4). Mit Kaufvertrag vom 1. November 2019 verkaufte die D._____ AG das besagte Fahrzeug an I._____ zu einem Preis von gesamthaft Fr. 63'250.00, wobei der Kaufvertrag die Unterschrift des Beschuldigten trägt (BO 5.1.1 act. 127; BO 4.1.6 act. 5). I._____ überwies am 5. November 2019 Fr. 60'000.00 auf das Geschäftskonto der D._____ AG, ohne den gekauften Range Rover jedoch je zu erhalten (BO 5.2.1 act. 167).