___ AG der Verkauf gemeldet oder das Leasingverhältnis gekündigt worden. Der Beschuldigte habe sodann bereits im Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung gewusst, dass er ihm das - 34 - Eigentum am Range Rover nicht werde verschaffen können, weil ihm die finanziellen Mittel fehlten, das Fahrzeug aus dem Leasingvertrag herauszukaufen. Indem er ihm das Fahrzeug trotzdem verkauft und den Kaufpreis einkassiert habe, habe er I._____ folglich über seinen Erfüllungswillen arglistig getäuscht.