7.2. 7.2.1. In Anklageziffer II.7.2 wird dem Beschuldigten zusammenfassend zur Last gelegt, einen von der F._____ AG geleasten Range Rover zum Preis von gesamthaft Fr. 63'250.00 am 1. November 2019 an I._____ verkauft zu haben. Nachdem dieser am 5. November 2019 der D._____ AG Fr. 60'000.00 überwiesen habe, habe der Beschuldigte damit Verbindlichkeiten zweier anderer Gläubiger getilgt und sich dadurch unrechtmässig bereichert, anstatt damit das Fahrzeug aus dem Leasingvertrag herauszukaufen. In der Folge sei weder das Fahrzeug übergeben worden, noch sei der F._____ AG der Verkauf gemeldet oder das Leasingverhältnis gekündigt worden.