Es handelte sich lediglich um eine Frage der Zeit, bis der Konkurs eröffnet würde. Indem der Beschuldigte dennoch einen Kaufvertrag abschloss, sich den Kaufpreis überweisen liess und diesen anschliessend für andere Verbindlichkeiten verwendete, nahm er zumindest in Kauf, dass O._____ einen Vermögensausfall in entsprechender Höhe erleiden würde, weshalb er hinsichtlich sämtlicher objektiver Tatbestandsmerkmale mit Wissen und Willen und damit vorsätzlich gehandelt hat. Indem er das Geld ausserdem für andere Verbindlichkeiten der D._____ AG verwendete, hat er dieser einen unrechtmässigen Vermögensvorteil zukommen lassen, wodurch sich seine Bereicherungsabsicht manifestiert.