__ nie übergeben worden, womit diesem ein Vermögensschaden in Höhe des Kaufpreises entstanden sei. Der Beschuldigte habe dabei bereits im Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung mit O._____ gewusst, dass er ihm das Eigentum am fraglichen Fahrzeug nicht werde verschaffen können, weil ihm die finanziellen Mittel fehlten, um es dem Eigentümer abzukaufen. - 30 - Indem er ihm das Fahrzeug trotzdem verkauft und den Kaufpreis einkassiert habe, habe er O._____ folglich über seinen Erfüllungswillen arglistig getäuscht.