7. Betrug 7.1. 7.1.1. In Anklageziffer II.7.1 wird dem Beschuldigten zusammenfassend zur Last gelegt, er habe durch seinen Mitarbeiter AG._____ einen der D._____ AG auf Kommission anvertrauten Golf VI R am 29. Oktober 2019 zum Preis von Fr. 18'300.00 an O._____ verkauft. Nachdem dieser am 30. Oktober 2019 den Kaufpreis mittels Einzahlungsschein überwiesen hatte, habe der Beschuldigte damit andere Verbindlichkeiten der D._____ AG getilgt und sich unrechtmässig bereichert, anstatt dem Eigentümer den vereinbarten Verkaufserlös weiterzuleiten. Auch das Fahrzeug sei O._____ nie übergeben worden, womit diesem ein Vermögensschaden in Höhe des Kaufpreises entstanden sei.