5.2. 5.2.1. In den Anklageziffern II.4.2-II.4.10 wird dem Beschuldigten hinsichtlich weiterer Fahrzeuge (Fahrzeuge Peugeot RCZ Turbo 200, Audi A7 Quattro 3.0 TDI, Maserati Ghibli, Audi A7 Quattro, Jaguar F-Pace 25d AWD, Audi Q7 3.0 TDI, BMW M135i xDrive, Audi RS Q3, Toyota GT86), die der D._____ AG aufgrund eines Kommissionsvertrags anvertraut wurden, jeweils ein mit Anklageziffer II.4.1 identischer Tatvorwurf, nämlich der Verkauf der Fahrzeuge und die anschliessende Vereitelung des Anspruchs auf den Verkaufserlös durch anderweitige Verwendung der Gelder bei fehlender Liquidität, gemacht.