Die D._____ AG hatte sich mangels anderweitiger Abrede im Kommissionsvertrag mit J._____ verpflichtet, den vereinbarten Mindestverkaufserlös sofort nach Erhalt an J._____ weiterzuleiten. Aufgrund dieser Werterhaltungspflicht gilt das aus dem Verkauf des Fahrzeugs vereinnahmte Buch- bzw. Bargeld der D._____ AG als anvertraut (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_621/2019 vom 3. Dezember 2019 E. 1.3.1). Ist der Vermögenswert – wie vorliegend – einer juristischen Person anvertraut, so gilt es auch als denjenigen natürlichen Personen anvertraut, die als Organ, Gesellschafter oder Mitarbeiter für die Unternehmung handeln (vgl. Art.