Der Treuhänder ist deshalb verpflichtet, dem Treugeber den Wert des Empfangenen ständig zu erhalten. Vermögenswerte können auch mehreren Personen gemeinsam anvertraut werden. Das Tatbestandsmerkmal des Anvertrauens ist auch bei blosser Kollektivzeichnungsberechtigung von mehreren Treuhändern erfüllt. Das Bedürfnis nach dem strafrechtlichen Schutz des Vermögens des Treugebers besteht, wenn und weil der Täter aufgrund seiner Stellung, sei es allein, sei es gemeinsam mit andern Treuhändern, über das Vermögen des Treugebers ohne dessen Mitwirkung verfügen kann (Urteil des Bundesgerichts 6B_596/2009 vom 27. Mai 2010 E. 4.2).