nichts zu ändern, dass in der Autobranche viele Geschäfte mit Bargeld bzw. mündlich abgewickelt würden. Vielmehr wäre es Aufgabe des Beschuldigten gewesen, seinen Geschäftsbetrieb so zu organisieren, dass auch solche Geschäfte ordnungsgemäss verbucht werden können, namentlich durch Ausstellung einer Quittung. Für das Jahr 2019 verfügte die AE._____ GmbH sodann über keinerlei Unterlagen, um die Buchhaltung erstellen zu können, zumal der Beschuldigte diese im September 2019 selbst bei der AE._____ GmbH abholte, um damit einen anderen Buchhalter zu beauftragen. Dazu ist es dann aber nie gekommen, weshalb für das entsprechende Geschäftsjahr auch keine Buchhaltung besteht (BO 4.1.2 act.