__ GmbH übertragen hat, zumal aus den E-Mailkorrespondenzen in den Akten hervorgeht, dass die AE._____ GmbH die Abschlüsse wegen diverser fehlender Belege bzw. Angaben, die der Beschuldigte hätte beibringen müssen, nicht fertigstellen konnte (vgl. BO 5.9.1 act. 241 ff.). Daran vermag auch das Argument des Beschuldigten - 19 -