Darüber hinaus war sich der Beschuldigte auch bewusst, mit der Aufnahme des Darlehens von P._____ einen «Knüppelvertrag» (vgl. BO 5.10 act. 6) eingegangen zu sein und mit dem Kauf des «Ferrari 812 Superfast» einen Fehlentscheid getroffen zu haben, zumal er anlässlich seiner Einvernahme vom 11. November 2019 selbst einräumte, dass er für den Kaufpreis im Durchschnitt zehn Autos pro Monat gekauft und mindestens fünf davon gewinnbringend hätte verkaufen können (BO 4.1.1 act. 4). Auch damit hat er eine Verschlimmerung der finanziellen Lage der D._____ AG zumindest in Kauf genommen und somit den subjektiven Tatbestand der Misswirtschaft erfüllt.