sie retten könne» (BO 1.7.26 act. 114). Auch die beiden aufgenommenen Darlehen vermögen daran entgegen den Vorbringen des Beschuldigten nichts zu ändern, zumal dadurch einzig ein Liquiditätsengpass überbrückt, nicht jedoch die finanzielle Situation als solche - 13 - verbessert wurde. Vielmehr hat sich diese durch die horrenden Zinsen zusätzlich verschlechtert.