D._____ AG nicht verkaufen (GA act. 301). Der Kauf eines derart teuren Autos birgt ein erhebliches Verlustrisiko mit sich, was dem Beschuldigten als erfahrenem Autohändler auch bewusst war, band es doch einen Grossteil der ohnehin schon knappen Liquidität des Unternehmens. In Abwägung der objektiv geringen Erfolgsaussichten sowie dem sehr hohen Verlustrisiko sowie angesichts der ohnehin bereits angespannten finanziellen Lage der D._____ AG erscheint der Kauf dieses Fahrzeugs als derart spekulativ, dass auch dieser Geschäftsentscheid den Tatbestand der Misswirtschaft erfüllt.