__ AG erworbenen Fahrzeuge in der am 31. Oktober 2019 erstellten Bilanz auf Fr. 273'943.36 reduziert (BO 5.9.1 act. 187). Zumindest rückblickend ist damit erstellt, dass der tatsächliche Fahrzeugbestand nicht dem bilanzierten entsprochen hat und sich damit die Vermögenslage der D._____ AG per Ende 2018 bereits kritischer gestaltete, als es die provisorische Bilanz annehmen lässt. Schliesslich führte der Beschuldigte selbst aus, dass die Buchführung der D._____ AG ungenügend gewesen sei (GA act.