AG aufgenommenes Darlehen in Höhe von Fr. 150'000.00 nicht bilanziert wurde (BO 5.9.1 act. 310 f.). Da somit den Aktiven von Fr. 434'782.66 Passiven in Höhe von tatsächlich Fr. 436'132.69 gegenüberstanden, bestand bereits Ende 2018 erstmals eine – wenn auch nur geringfügige – Unterbilanz. Darüber hinaus beanstandet die Anklägerin die provisorische Bilanz dahingehend, als dass der Fahrzeugparkt zu hoch eingesetzt worden sei. Tatsächlich wurden die von der D._____ AG erworbenen Fahrzeuge in der am 31. Oktober 2019 erstellten Bilanz auf Fr. 273'943.36 reduziert (BO 5.9.1 act.