2.3. In tatsächlicher Hinsicht ist erstellt sowie im Berufungsverfahren unbestritten geblieben, dass der Beschuldigte seit dem 24. Februar 2015 als alleiniger Verwaltungsrat und Geschäftsführer mit Einzelunterschrift der D._____ AG im Handelsregister eingetragen war (Beweisordner [BO] act. 2.2 67 ff.), über welche mit Verfügung vom tt.mm.jjjj der Konkurs eröffnet und am tt.mm.jjjj mangels Aktiva eingestellt worden ist (BO act. 5.5.7 1 ff.). Die Geschäftstätigkeit wurde bereits per 11. November 2019 eingestellt, nachdem der Beschuldigte am besagten Tag eine Überschuldungsanzeige eingereicht hatte (BO act. 5.5.1 5 ff.).