2.2. Mit Eingabe vom 10. Januar 2024 reichte der Beschuldigte, der die Berufung nicht angemeldet hatte, dem Obergericht eine als «Berufungserklärung» bezeichnete Rechtsschrift ein und stellte folgende Anträge: 1. -6- Herr A._____ sei ausser vom Vorwurf der groben Verkehrsregelverletzung von Schuld und Strafe freizusprechen. Er sei mit einer bedingten Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu bestrafen. Die Tagessatzhöhe sei auf CHF 30.00 festzusetzen. Die Probezeit sei auf 2 Jahre festzulegen.