30. Die Kosten für die amtliche Verteidigung von Fr. 33'318.70 (inkl. Fr. 2'382.10 MwSt.) werden einstweilen von der Gerichtskasse bezahlt. Der Beschuldigte ist verpflichtet, dem Kanton Aargau die Kosten für die amtliche Verteidigung zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 lit. a StPO). 2. 2.1. Mit Eingabe vom 10. Mai 2023 meldete die kantonale Staatsanwaltschaft und mit solcher vom 19. Mai 2023 B._____ (Privatkläger) die Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihnen am 21. Dezember 2023 bzw. am 4. Januar 2024 zugestellt.