20. Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Zivil- und Strafkläger 10 (BH._____) Fr. 20'500.00 nebst Zins zu 5 % seit 18. November 2019 zu bezahlen. 21. 21.1 Die Forderung des Zivil- und Strafklägers 11 (BI._____) in der Höhe von Fr. 45'000.00 wurde vom Beschuldigten anerkannt. 21.2 Der Beschuldigte hat dem Zivil- und Strafkläger 11 (BI._____) die gerichtlich auf Fr. 5'522.10 (inkl. Fr. 382.90 MwSt.) festgesetzten Parteikosten zu ersetzen (Art. 433 StPO). 22. 22.1 Die Forderung der Zivil- und Strafklägerin 12 (K._____) in der Höhe von Fr. 38'000.00 nebst Zins zu 5 % seit 29. Oktober 2019 wurde vom Beschuldigten anerkannt.