17. Die Schadenersatzansprüche des Zivil- und Strafklägers 7 (BF._____) werden auf den Zivilweg verwiesen (Art. 126 Abs. 2 StPO). 18. Die Forderung des Zivil- und Strafklägers 8 (AC._____) in der Höhe von Fr. 20'500.00 wurde vom Beschuldigten anerkannt. 19. 19.1 Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Zivil- und Strafkläger 9 (J._____) Fr. 23'000.00 nebst Zins zu 5 % seit 27. September 2019 als Schadenersatz zu bezahlen. 19.2 Der Beschuldigte hat dem Zivil- und Strafklägers 9 (J._____) die gerichtlich auf Fr. 2'947.95 (inkl. Fr. 210.75 MwSt.) festgesetzten Parteikosten zu ersetzen (Art. 433 StPO).