8. Wird die Busse schuldhaft nicht bezahlt, so wird eine Ersatzfreiheitsstrafe von 5 Tagen vollzogen. 9. Von der Anordnung der Landesverweisung im Sinne von Art. 66abis StGB wird abgesehen. 10. Das sichergestellte Bargeld auf dem Bankkonto Nr. aaa (IBAN bbb) bei der BA._____ AG, lautend auf die D._____ AG (Kontostand per 26. Juni 2020 Fr. 5'140.00), wird gestützt auf Art. 442 Abs. 4 StPO zur Deckung der Verfahrenskosten verwendet. 11. Von einer Ersatzforderung wird gestützt auf Art. 71 Abs. 2 StGB abgesehen. 12. Die Forderung des Zivil- und Strafklägers 1 (E._____) von Fr. 37'000.00 nebst Zins zu 5 % seit 16. Oktober 2019 wurde vom Beschuldigten anerkannt.