Darüber hinaus sei er für die Dauer von 4 Jahren des Landes zu verweisen. Schliesslich seien die beschlagnahmten Gegenstände einzuziehen und der Beschuldigte zur Zahlung einer Ersatzforderung in Höhe von Fr. 653'698.85 zu verpflichten. 1.2. Das Bezirksgericht Aarau erkannte mit Urteil vom 3. Mai 2023: