Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Am 12. September 2022 erhob die kantonale Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Beschuldigten wegen Misswirtschaft, mehrfacher Gläubigerbevorzugung, Unterlassens der Buchführung, mehrfacher vollendeter sowie versuchter Veruntreuung, mehrfachen Betrugs sowie grober Verkehrsregelverletzung durch Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Sie beantragte, der Beschuldigte sei dafür mit einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren, einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen à Fr. 60.00 sowie einer Busse von Fr. 600.00 zu bestrafen. Darüber hinaus sei er für die Dauer von 4 Jahren des Landes zu verweisen.