Nachdem es sich offenbar um eine routinemässige Kontrolle gehandelt hat, die zudem schon mehrere Monate zurückliegt und nur knapp dokumentiert wurde, verspricht auch eine Befragung der Polizisten zu den Motiven der Personenkontrolle keinen wesentlichen Erkenntnisgewinn. Zudem ginge eine Befragung der Polizisten zu den Motiven der Personenkontrolle (in dieser Konstellation) zwangsläufig mit einem Rechtfertigungsdruck einher, was die Erinnerung der Befragten verfälschen könnte und die Zuverlässigkeit ihrer Aussagen von vornherein in Frage stellen würde. Unter diesen Umständen ist von weiteren Beweisabnahmen in antizipierter Beweiswürdigung abzusehen.