2. Der Präsident des Bezirksgerichts Laufenburg sprach den Beschuldigten auf Einsprache hin der Missachtung der Eingrenzung schuldig und verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten. 3. Mit Berufungserklärung vom 10. Juni 2024 beantragt der Beschuldigte einen Freispruch, eventualiter die Rückweisung der Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz. 4. Mit Verfügung vom 29. Juli 2024 wurde im Einverständnis mit den Parteien das schriftliche Verfahren angeordnet.