Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, sich trotz Kenntnis einer Eingrenzungsverfügung des Amtes für Migration des Kantons Luzern vom 16. Dezember 2022, wonach er das Gebiet der Gemeinden Q._____, R._____ und S._____ ab Eröffnung der Verfügung bis zum 16. Dezember 2024 nicht mehr verlassen dürfe, am Dienstag, 23. Mai 2023 um 07.25 Uhr nach Herznach begeben zu haben, wo er als Lenker des Personenwagens Peugeot mit dem Kontrollschild ZH aaa auf der Hauptstrasse angehalten und kontrolliert worden sei.