Hätte der Gesuchsteller rechtzeitig Einsprache erhoben, so wäre der Strafbefehl dahingefallen und das zuständige Gericht hätte nach Abnahme und Würdigung der Beweise u.a. darüber entschieden, ob der Gesuchsteller rechtzeitig die offene Prämie bei der Versicherung B._____ AG beglichen hat. Die Versicherung B.___