4.7. Zusammengefasst ist der Beschuldigte zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 3 Jahren mit einem zu vollziehenden Anteil von 1 Jahr und einem bedingten Anteil von 2 Jahren, Probezeit 3 Jahre, und zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 80.00, d.h. Fr. 14'400.00, Probezeit 3 Jahre, zu verurteilen. Zudem ist der mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft vom 29. Juni 2021 für die Geldstrafe von 10 Tagessätzen à Fr. 60.00 gewährte bedingte Vollzug zu widerrufen, d.h. die Geldstrafe von Fr. 600.00 ist zu bezahlen. - 26 -