Der Beschuldigte hat die vorliegend zu beurteilenden Straftaten am 20. August 2022 und damit noch während der Probezeit des mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft vom 29. Juni 2021 für - 25 - die Geldstrafe von 10 Tagessätzen gewährten bedingten Strafvollzugs begangen, diese lief bis zum 30. Juni 2023.