Der Beschuldigte hat beabsichtigt, mit seinem Fahrzeug die Strecke vom E._____ Club in Zürich bis an seinen Wohnort in Q._____, welche knapp 100 km lang ist, zurückzulegen. Mithin ist es nicht bloss um eine gefahrlose Kurzstrecke gegangen. Im Rahmen der Fluchtfahrt vor der Kantonspolizei Aargau fuhr er sodann während 10 Minuten in scheinbar zufälliger Auswahl der Fahrstrecke von Würenlos bis Buchs (ZH). Bei seiner gesamten Fahrt ist er über Autobahnstrecken, Landstrassen und durch Wohnquartiere gefahren, was für eine anspruchsvolle Fahrt spricht.