stabilisiert haben. So hat der Beschuldigte nach eigenen Angaben nunmehr eine feste Freundin (Protokoll Berufungsverhandlung S. 9 ff.) und seit dem 1. Januar 2024 eine Festanstellung im Gartenbau. Er gibt an, diese Tätigkeit langfristig ausführen zu wollen. Zudem habe ihm sein Vorgesetzter angeboten, im Jahr 2026 eine Berufslehre als Beruf G zu beginnen, was er tun wolle und was sein Ziel sei (Protokoll Berufungsverhandlung S. 8 ff.). Bei einer Gesamtwürdigung aller Umstände ist eine eigentliche Schlechtprognose noch knapp zu verneinen, so dass der Vollzug der Freiheitsstrafe teilweise aufgeschoben werden kann.