schlossen. Nach einer Phase der Arbeitslosigkeit habe er sich nun beruflich neu orientiert. Aktuell ist er als Vorarbeiter im Gartenbau tätig, seit Januar 2024 hat er eine entsprechende Festanstellung; zudem wolle er im Jahr 2026 eine Lehre als Beruf G beginnen. Er gibt an, seinen kranken Vater, der eine IV-Rente erhalte, finanziell zu unterstützen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 8 ff.). Diese persönlichen Umstände begründen keine erhöhte Strafempfindlichkeit, zumal sich eine solche nur bei aussergewöhnlichen Umständen, die hier nicht vorliegen, bejahen lässt (statt vieler: Urteil des Bundesgerichts 6B_18/2022 vom 23. Juni 2022 E. 2.6.1 mit Hinweisen).