Aufgrund dessen wiegt der Gesamtschuldbeitrag diesbezüglich weniger schwer. Auch wenn im Übrigen kein besonders enger Zusammenhang besteht, rechtfertigt sich mit Blick auf die einer teilbedingten Strafe noch zugänglichen Strafobergrenze eine Straferhöhung im Umfang von 2 Jahren auf 3 Jahre vorzunehmen. - 19 -